Sehr schwere Zuwiderhandlungen und damit Gründe für einen automatischen, sofortigen und endgültigen Verweis vom Campingplatz unter Verfall der als Vorauszahlung geleisteten Beträge und ohne jeglichen Anspruch sind die Begehung innerhalb der Anlagen durch einen Nutzer einer der folgenden Handlungen:
a) Auslösen und/oder aktive Beteiligung an einer Schlägerei, Rauferei oder körperlichen Auseinandersetzung zwischen Campingplatznutzern.
b) Begehung innerhalb der Anlagen einer im Strafgesetzbuch definierten Ordnungswidrigkeit oder Straftat, die bei den Mossos d’Esquadra angezeigt wurde und zu einer späteren Verurteilung durch die Gerichte geführt hat.
c) Respektlosigkeit, Drohungen, Beleidigungen oder jegliche verbale oder körperliche Aggression gegenüber der Campingplatzleitung, dem Campingplatzpersonal oder von Subunternehmen erbrachten Dienstleistern auf dem Gelände.
d) Der bloße Besitz, das Mitführen oder das Bereithalten jeglicher Art von Waffe innerhalb des Campingplatzes sowie deren Verkauf, Überlassung oder Vermarktung.
e) Vollständige oder teilweise Nichtzahlung der Saisonpauschale oder einer von der Inhaberin erhaltenen Dienstleistung sowie Nichteinhaltung des festgelegten und/oder vereinbarten Zahlungsplans.
f) Aufnahme von Personen in den Saisonvertrag, deren Gesamtzahl zur Nichteinhaltung der in Regel 9 dieser Innenordnung ausdrücklich festgelegten Anforderungen führt.
g) Mitbringen oder Duldung des Aufenthalts von nicht dazugehörigen Personen auf dem Campingplatz, ohne die entsprechende Anmelde-/Check-in-Registrierung durchgeführt zu haben.
h) Wiederholte Begehung von Handlungen, die zur Verhängung von zwei (2) oder mehr Sanktionen wegen schwerer Zuwiderhandlungen gemäß dieser Innenordnung geführt haben.
i) Wenn in demselben Saisonvertrag zwei (2) oder mehr Mitglieder Gegenstand von zwei (2) oder mehr Sanktionen wegen schwerer oder sehr schwerer Zuwiderhandlungen waren, erstreckt sich der automatische, sofortige und endgültige Verweis auf alle Mitglieder der Campingeinheit, ohne Anspruch auf Rückforderung der als Vorauszahlung geleisteten Beträge.
j) Nichteinhaltung der Laufzeitdaten der Saisonverträge und/oder der Nutzungszeiträume gemäß Regel 9 dieser Innenordnung.
k) Vermarkten, Verkaufen, Kaufen, Verteilen oder Austauschen jeglicher Art von Drogen oder Betäubungsmitteln innerhalb der Campingplatzanlagen.