Häufige Fragen

Welche Zahlungsmethoden sind verfügbar?

Zahlung per Kredit-/Debitkarte, Banküberweisung oder bar (maximal 999 €).

Wie viel muss ich bei der Buchung bezahlen?

Bei Buchung mehr als 7 Tage im Voraus: 40 % des Gesamtbetrags. Bei Buchung 7 Tage oder weniger im Voraus: 100 %.

Wann muss ich den Restbetrag zahlen?

Per Zahlungslink, 7 Tage vor Anreise (30 Tage im Juli und August) oder beim Online-Check-in.

Kann ich meine Reservierung ändern?

Ja, Änderungen müssen schriftlich angefragt werden und hängen von der Verfügbarkeit ab, zusätzliche Kosten möglich.

Wie lauten die Stornobedingungen?

Mehr als 30 Tage vor Anreise: vollständige Rückerstattung abzüglich 50 € Stornogebühr. Weniger als 30 Tage: keine Rückerstattung der Anzahlung.

Was passiert, wenn ich am Anreisetag nicht erscheine?

Die Buchung wird 48 Stunden oder bis zur Aufbrauchung des Guthabens aufrechterhalten. Danach wird sie storniert.

Wird eine Kaution bei der Ankunft verlangt?

Ja, es wird eine Kaution von 100 € per Kreditkarte verlangt, die innerhalb von 2 bis 7 Tagen zurückerstattet wird.

Wann kann ich ein- und auschecken?

Check-in: ab 16:00 Uhr Check-out: bis 12:00 Uhr

Ist das Tragen eines Armbands Pflicht?

Ja, das Armband muss während des gesamten Aufenthalts getragen werden.

Darf man in der Unterkunft rauchen?

Nein, Rauchen ist in den Unterkünften verboten.

Wie lauten die Ruhezeiten auf dem Campingplatz?

Von 23:00 bis 07:00 Uhr. Kein Lärm oder Fahrzeugverkehr erlaubt.

Darf ich Besuch in meiner Unterkunft empfangen?

Nur registrierte Personen dürfen den Campingplatz betreten.

Wo kann ich mein Auto parken?

Pro Unterkunft ist ein Fahrzeug erlaubt, das auf dem zugewiesenen Platz geparkt werden muss.

Sind Bettwäsche und Handtücher in der Unterkunft enthalten?

Nein, sie sind nicht enthalten, können aber an der Rezeption gemietet werden.

Gibt es Recyclingbereiche im Campingplatz?

Ja, Abfälle müssen in den vorgesehenen Recyclingzonen entsorgt werden.

Was passiert, wenn ich die Unterkunft in schlechtem Zustand verlasse?

Reinigungs- oder Reparaturkosten werden von der Kaution abgezogen.

Wo kann ich eine Beschwerde einreichen?

An der Rezeption mit dem Beschwerdeformular oder per E-Mail.

Wie kann ich reservieren?

Über unsere Website oder direkt an der Rezeption.

24. Sehr schwere Zuwiderhandlungen.

Sehr schwere Zuwiderhandlungen und damit Gründe für einen automatischen, sofortigen und endgültigen Verweis vom Campingplatz unter Verfall der als Vorauszahlung geleisteten Beträge und ohne jeglichen Anspruch sind die Begehung innerhalb der Anlagen durch einen Nutzer einer der folgenden Handlungen:

a) Auslösen und/oder aktive Beteiligung an einer Schlägerei, Rauferei oder körperlichen Auseinandersetzung zwischen Campingplatznutzern.

b) Begehung innerhalb der Anlagen einer im Strafgesetzbuch definierten Ordnungswidrigkeit oder Straftat, die bei den Mossos d’Esquadra angezeigt wurde und zu einer späteren Verurteilung durch die Gerichte geführt hat.

c) Respektlosigkeit, Drohungen, Beleidigungen oder jegliche verbale oder körperliche Aggression gegenüber der Campingplatzleitung, dem Campingplatzpersonal oder von Subunternehmen erbrachten Dienstleistern auf dem Gelände.

d) Der bloße Besitz, das Mitführen oder das Bereithalten jeglicher Art von Waffe innerhalb des Campingplatzes sowie deren Verkauf, Überlassung oder Vermarktung.

e) Vollständige oder teilweise Nichtzahlung der Saisonpauschale oder einer von der Inhaberin erhaltenen Dienstleistung sowie Nichteinhaltung des festgelegten und/oder vereinbarten Zahlungsplans.

f) Aufnahme von Personen in den Saisonvertrag, deren Gesamtzahl zur Nichteinhaltung der in Regel 9 dieser Innenordnung ausdrücklich festgelegten Anforderungen führt.

g) Mitbringen oder Duldung des Aufenthalts von nicht dazugehörigen Personen auf dem Campingplatz, ohne die entsprechende Anmelde-/Check-in-Registrierung durchgeführt zu haben.

h) Wiederholte Begehung von Handlungen, die zur Verhängung von zwei (2) oder mehr Sanktionen wegen schwerer Zuwiderhandlungen gemäß dieser Innenordnung geführt haben.

i) Wenn in demselben Saisonvertrag zwei (2) oder mehr Mitglieder Gegenstand von zwei (2) oder mehr Sanktionen wegen schwerer oder sehr schwerer Zuwiderhandlungen waren, erstreckt sich der automatische, sofortige und endgültige Verweis auf alle Mitglieder der Campingeinheit, ohne Anspruch auf Rückforderung der als Vorauszahlung geleisteten Beträge.

j) Nichteinhaltung der Laufzeitdaten der Saisonverträge und/oder der Nutzungszeiträume gemäß Regel 9 dieser Innenordnung.

k) Vermarkten, Verkaufen, Kaufen, Verteilen oder Austauschen jeglicher Art von Drogen oder Betäubungsmitteln innerhalb der Campingplatzanlagen.

SCHLUSSBESTIMMUNG